Trotz einer ausländischen Behandlung kann der Zuschuss erhalten werden.
Die von uns ausgestellten Angebote und Rechnungen werden von allen europäischen Krankenversicherern akzeptiert, da Patienten laut der europäischen Gesundheitsgesetze auch nach einer zahnärztlichen Behandlung in Ungarn Anspruch auf Erstattung haben.