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Recht auf kostenlose Kopie der Patientenakte

Falls Sie früher bei einem anderen Zahnarzt waren, können Sie kostenlos Ihre(n) Patientenakte bekommen. So hat vor Kürzen das EuGH entschieden. In seinem Urteil stellt der Europäischen Gerichtshof fest, dass in der DSGVO das Recht des Patienten verankert ist, eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten, und zwar grundsätzlich, ohne dass ihm hierdurch Kosten entstehen. Der Verantwortliche kann ein solches Entgelt nur dann verlangen, wenn der Patient eine erste Kopie seiner Daten bereits unentgeltlich erhalten hat und erneut einen Antrag auf diese stellt. 

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