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Krankenkassen

Trotz einer ausländischen Behandlung kann der Zuschuss erhalten werden.

Die von uns ausgestellten Angebote und Rechnungen werden von allen europäischen Krankenversicherern akzeptiert, da Patienten laut der europäischen Gesundheitsgesetze auch nach einer zahnärztlichen Behandlung in Ungarn Anspruch auf Erstattung haben.

Beratung und Handlungsplan

Nachdem ein Angebot, eine Röntgen Aufnahme zugeschickt wurde oder Sie an einer persönlichen Beratung teilgenommen haben und der ausgestellte Behandlungsplan für Sie geeignet ist, wird er der Krankenkasse zur Genehmigung auf dem entsprechenden Formular gesendet. Bitte beachten Sie, dass die beste Lösung ein Behandlungsplan ist, der auf einer persönlichen Beratung basiert. Die Behandlungspläne laut einer zugeschickten Röntgen-Aufnahme sind nicht endgültig für die Krankenkasse.

Genehmigung, Behandlungsbeginn

Laut der Genehmigung wird mit der Behandlung angefangen. Auf der Genehmigung ist schon der Zuschuss zu sehen.

Dokumentation, Abrechnung

Am Ende der Behandlung werden alle Dokumente erstellt und die können Sie bei der Krankenkasse einreichen.

Ihre Persönlichen Beraterin

Dr. Hős Nikolett

Falls Sie Fragen haben oder Kontakt aufnehmen möchten empfehlen wir Ihnen direkt Ihren Persönlichen Beraterin zu schreiben!

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Cím

Várkerülett 75. (Pannonia Hotel)

H-9400 Sopron

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